Abklärungen der Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Vermögensabschöpfung, ergaben, dass das Kleinmotorrad unverwertbar ist. Das Fahrzeug weist einen 800 Watt Motor auf, womit es – um im Strassenverkehr legal nutzen zu dürfen – über eine Immatrikulation verfügen muss. Es untersteht der Typengenehmigungspflicht seitens des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Gemäss Auskunft des ASTRA hat die Marke Next bislang keine Typengenehmigung beantragt. Fehlt eine solche Typengenehmigung, so ist das Fahrzeug zur Fahrzeugprüfung anzumelden, um abzuklären, ob eine Immatrikulation möglich ist. Hierzu ist jedoch ein Herstellerschild (Plakette) notwendig.