2 Mit Strafbefehl vom 15. Dezember 2021 wurde A.________ verurteilt, weil er am 16. Oktober 2021 ein Kleinmotorrad lenkte, welches nicht immatrikuliert war und über keinen Versicherungsschutz verfügte und keine Kontrollschilder aufwies. Zudem verfügte A.________ über keinen gültigen Führerausweis der Kategorie A1. Das Kleinmotorrad wurde beschlagnahmt und im Strafbefehl dessen Einziehung zwecks Verwertung verfügt. Abklärungen der Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Vermögensabschöpfung, ergaben, dass das Kleinmotorrad unverwertbar ist.