__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Strafbefehl BM 21 43635 vom 15. Dezember 2021 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen durch Führen eines Kleinmotorrades ohne Berechtigung (ohne den erforderlichen Führerausweis), Führen eines nicht immatrikulierten Kleinmotorrades (ohne Haftpflichtversicherung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder), Nichttragen des Schutzhelms und Überlassen eines abgeänderten und nicht den Vorschriften entsprechenden Kleinmotorrades an eine andere Person schuldig, bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 600.00 (aufgeschobener Vollzug),