als Auskunftspersonen polizeilich befragt worden. Mit Strafbefehl vom 3. Februar 2022 wurde der Beschwerdeführer wegen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, Beschimpfung und einfacher Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 1'600.00, einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 und einer Busse von CHF 200.00 sanktioniert. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben (Probezeit: 2 Jahre).