Zur Zeit der Verfassung der Einsprachebegründung sei Hauptsaison gewesen. Zu dieser Zeit sei ihnen nur noch Zeit zum Schlafen geblieben. Sie hätten keine Freizeit und Ferien gehabt. Bezeichnenderweise habe er die Eingabe am letzten Tag persönlich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Das Verfahren habe Mängel aufgewiesen. Diese habe er nicht einfach so auf sich belassen können.