Der Beschwerdeführer bringt dagegen sinngemäss vor, es sei zu Unrecht gegen ihn ein Strafbefehl erlassen worden und er habe sich gezwungen gesehen, eine schriftlich begründete Einsprache einzureichen. Diese 22-seitige Zusammenfassung habe eine kostenpflichtige Beratung durch einen Anwalt bedingt, was ca. CHF 600.00 gekostet habe. Ausserdem habe er selber einen Aufwand von mindestens zwei Arbeitstagen (8 Stunden à CHF 160.00) gehabt, um die Begründung zu schreiben. Er sei aber mit einer Entschädigung von insgesamt CHF 800.00 zufrieden.