1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu drei Viertel, ausmachend CHF 900.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die verbleibenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 300.00, trägt der Kanton Bern.