der von C.________ für den Beschwerdeführer inserierten Bandschleifmaschine Hummel sei von D.________ bestätigt worden, dass es sich hierbei um eine der abhandengekommenen Maschinen handle (Einvernahmeprotokoll C.________ vom 23. Juni 2022 Z. 68-82). In der Folge erstattete D.________ als Vertreter der E.________ AG am 25. Mai 2022 auf der Polizeiwache Waisenhaus in Bern Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Diebstahls. Am 15. Juli 2022 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer und verfügte die hier angefochtene Beschlagnahme der Bandschleifmaschine Hummel.