Die Schlüssel zum Lagerraum seien nach wie vor so deponiert worden, dass auch der Beschwerdeführer noch Zugang zu seinem Material gehabt habe (Einvernahmeprotokoll C.________ vom 23. Juni 2022 Z. 25-37, Z. 99-116). Weiter kann dem Einvernahmeprotokoll von C.________ entnommen werden, dass der Beschwerdeführer ihn wegen eines finanziellen Engpasses gebeten habe, für ihn einen Teil seines Materials – darunter auch die fragliche Bandschleifmaschine Hummel – auf Onlineplattformen zum Verkauf zu inserieren, was er (C.________) – in der Hoffnung, dass damit ausstehende Schulden vom Beschwerdeführer beglichen würden – getan habe. Der Be-