3. Dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 10. August 2022 sowie dem Einvernahmeprotokoll von C.________ vom 23. Juni 2022 lässt sich entnehmen, dass C.________ dem Beschwerdeführer im Jahr 2020 mündlich die Möglichkeit eingeräumt hat, in einem Lagerraum Material seiner Firma einzustellen; dies gegen ein vereinbartes Entgelt. Nachdem der Beschwerdeführer seinen Zahlungsverpflichtungen längere Zeit nicht nachgekommen sein soll, soll C.________ ihn Ende 2021 aufgefordert haben, den Lagerraum zu räumen.