Der Beschwerdeführer ist Verfügungsadressat. Zudem befand sich die fragliche Bandschleifmaschine Hummel zuletzt in seinem Besitz und er wollte diese via einen Kollegen, C.________, über eine Onlineplattform verkaufen. Ob der Beschwerdeführer letztlich Eigentümer oder wirtschaftlich berechtigt an der Bandschleifmaschine Hummel ist, bildet Gegenstand der materiellen Beurteilung und ist somit eine doppelrelevante Tatsache. Es ist daher von der Legitimation des Beschwerdeführers auszugehen (Art. 382 Abs. 1 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Bst. a StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.