1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls. Am 15. Juli 2022 beschlagnahmte sie eine Bandschleifmaschine der Marke Hummel. Dagegen setzte sich A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Beschwerde vom 27. Juli 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) zur Wehr und verlangte die Aufhebung der Beschlagnahme sowie die Herausgabe der Bandschleifmaschine Hummel.