4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Kanton die Hälfte der an Rechtsanwalt B.________ ausbezahlten Entschädigung von CHF 1'333.35, ausmachend CHF 666.65 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Hälfte der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 2'000.00 (inkl. Auslagen und MWST), ausmachend CHF 333.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.