Für das vorliegende Verfahren erscheint ein Klientengespräch von höchstens 30 Minuten als angemessen, zumal die Beschwerde lediglich auf den bereits gestellten Beweisanträgen aufbaute. Auch für den Versand von Orientierungskopien sowie die «Schlussarbeiten» hat Rechtsanwalt B.________ deutlich zu viel Aufwand geltend gemacht.