Kommt hinzu, dass Rechtsanwalt B.________ bereits eine (aussichtslose bzw. unzulässige) Beschwerde gegen die Abweisung von Beweisanträgen bei der Beschwerdekammer geführt hat (vgl. BK 22 55 vom 18. Februar 2022) und deshalb die Eintretensvoraussetzungen nun gekannt haben dürfte. Für Verfassen und Versand der Beschwerde erscheinen 3 ½ Stunden als geboten. Schliesslich leuchtet nicht ein, weshalb Rechtsanwalt B.__