Für das Verfassen und den Versand der Beschwerde wurden 7 Stunden verrechnet. Auch dieser Aufwand erscheint als zu hoch, nachdem die Beschwerde unsortiert und weitschweifig daherkommt und als Begründung der Beschwerde bzw. eigentlich bereits der Hinweis an die Staatsanwaltschaft hinreichend gewesen wäre, dass G.________(Newsportal) und mehrere Verfahrensbeteiligte über eine Videoaufzeichnung verfügen, welche verfahrensrelevant sein könnte.