Es leuchtet auch nicht ein, weshalb bei einem hängigen Hauptverfahren für das Beschwerdeverfahren ein zusätzliches Dossier (Aufwand: 30 Minuten) zu eröffnen ist (so bereits in BK 22 55 vom 18. Februar 2022 E. 5.2, wo allerdings lediglich 15 Minuten für die Dossiereröffnung geltend gemacht wurden). Für das Verfassen und den Versand der Beschwerde wurden 7 Stunden verrechnet.