1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen vorsätzlicher Tötung und Drohung. Am 5. April 2022 stellte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Staatsanwaltschaft u.a. die Anträge, die Whatsapp-Anrufe zwischen ihm und C.________ sowie zwischen ihm und D.________ seien beim zuständigen Provider zu edieren. Die Staatsanwaltschaft wies diese Anträge am 11. Juli 2022 ab, weil es nicht möglich sei, Whatsapp-Anrufe nachträglich zu edieren.