Das führt dazu, dass die vom Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen (Beschwerde vom 22. Juli 2022 mit Anzeige vom 30. März 2022 sowie seine Replik vom 12. September 2022, welche ebenfalls materielle Ausführungen enthält) in Kopie der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung und Prüfung zugestellt werden. Sie wird auch darüber zu befinden haben, was mit der in der Replik vom 12. September 2022 im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft und Polizei gestellten Anzeige geschieht (vgl. S. 8).