2 der Polizei ergeben haben, dass Letztere die Unterlagen erhalten und sie der Staatsanwaltschaft zugestellt hatte. Diese Unterlagen wurden von der Staatsanwaltschaft wieder an die Polizei retourniert mit dem Hinweis, «dass da nichts dran sei». Die Polizei vernichtete die Unterlagen in der Folge. Die Staatsanwaltschaft führte selber aus, es könne mangels Unterlagen nicht mehr näher geprüft werden, um was es bei der Anzeige vom 30./31. März 2022 gegangen sei und ob strafbare Handlungen begangen worden seien.