Eine solche scheint gemäss Berichtsrapport des BEX zwar eher unwahrscheinlich, gänzlich unmöglich ist sie aufgrund der dokumentierten Schliessverhältnisse indes nicht. 6.3 Nach dem Gesagten ist mit der Staatsanwaltschaft festzuhalten, dass es selbst nach Abnahme der beantragten Beweismassnahmen dabeibliebe, dass die mögliche Brandursache einerseits in fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten liegen könnte, andererseits der Brand auch ohne menschliches Zutun verursacht worden sein könnte.