6 zu ermittelnden Drittperson mit Blick auf den Betrieb und die Instandhaltung des Schopfes eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden könnte, nicht erstellt wäre, dass diese für den Brand kausal gewesen ist. Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass auch die Beschwerdeführenden nicht vorbringen, dass eine Vorsatzhandlung als Brandursache ausgeschlossen werden könnte. Eine solche scheint gemäss Berichtsrapport des BEX zwar eher unwahrscheinlich, gänzlich unmöglich ist sie aufgrund der dokumentierten Schliessverhältnisse indes nicht.