Selbst wenn Erkundigungen beim Regierungsstatthalter oder andere Abklärungen ergeben würden, dass der Ofen von G.________ oder einer anderen Person unsachgemäss verwendet wurde, wäre die konkrete Brandursache immer noch ungeklärt, zumal gerade eine technische Ursache des Brandes selbst dann nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könnte.