halten ist. Anders als die Beschwerdeführenden vorbringen, beruht der dem Bericht zugrundeliegende Sachverhalt nicht bloss auf den Angaben der Eigentümerschaft. Vielmehr hat das BEX den Brandort untersucht, die gemachten Feststellungen schriftlich und fotografisch dokumentiert und – soweit möglich – technische Abklärungen getroffen (vgl. Berichtsrapport des BEX und Fotodokumentation des BEX vom 1. Juli 2021). Dass es dem BEX nicht gelungen ist, eine Ursache als wahrscheinlicher als die anderen zu bezeichnen, dürfte dem Ausmass der Zerstörung geschuldet sein.