____, am 26. Juli 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragten: Die Einstellungsverfügung O 21 6920 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland vom 12.07.2022 sei aufzuheben, und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren wieder aufzunehmen und den tatsächlichen Sachverhalt näher abzuklären (insbesondere im Sinne der mit Eingabe an die Staatsanwaltschaft vom 10.05.2022 gestellten Beweisanträge); unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.