Demgegenüber bedeutet der Begriff vintage – welcher vom Beschuldigten im Titel seiner Verkaufsanzeige aufgeführt wurde – älter und gebraucht, aber wieder in Mode gekommen. Indem der Beschuldigte ausführte, dass das Trikot eben gerade kein retro sei, wollte er offensichtlich zum Ausdruck bringen, dass es sich hierbei nicht um ein neues Trikot handelte, welches dem Originaltrikot aus dem Jahr 1993 nachgeahmt ist, sondern dass dieses effektiv aus dem Jahr 1993 stammt. Zusammenfassend ergeben sich aus den Akten keine Hinweise auf einen Vorsatz des Beschuldigten.