Er verwies auf seine zahlreich getätigten Verkäufe von Fussballtrikots und die diesbezüglichen durchwegs positiven Rückmeldungen. Zudem nahm er anlässlich der Einvernahme verschiedene Trikots und sonstige Belege mit, um seine Aussagen zu untermauern. Mit E-Mail vom 1. April 2022 wandte er sich sodann erneut an die D.________(Polizei) und nahm Bezug auf die vom Beschwerdeführer angeführten angeblichen Hinweise auf eine Fälschung (insbesondere Qualität Stoff/Material, Verarbeitung).