Dies spricht nicht ohne Weiteres für eine Fälschung. 4.5 Kommt hinzu, dass selbst wenn von einem gefälschten Fussballtrikot auszugehen wäre, es vorliegend klarerweise am Nachweis des Vorsatzes scheitern würde. Der Beschuldigte hat sowohl telefonisch als auch anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 29. März 2022 beteuert, dass es sich beim vom ihm an den Beschwerdeführer verkauften Fussballtrikot um ein Originaltrikot der AC Milan aus dem Jahr 1993 handelt. Er verwies auf seine zahlreich getätigten Verkäufe von Fussballtrikots und die diesbezüglichen durchwegs positiven Rückmeldungen.