Tatsachen vorgespiegelt, um sich mit einem doppelt so hohen Verkaufspreis zu bereichern. Die Strafuntersuchung sei vor diesem Hintergrund nach dem Grundsatz in dubio pro duriore zu eröffnen. Die Nichtanhandnahme rechtfertige sich auch nicht aus Opportunitätsgründen, zumal der Beschuldigte nach wie vor diverse Trikots auf der Internetplattform www.tutti.ch anbiete und folglich mit einem möglichen gewerbsmässigen Betrug ein Offizialdelikt im Raum stehe. Des Weiteren seien seit dem Strafantrag mehr als zehn Monate vergangen.