3.2 Am 17. Juni 2022 wurde das Verfahren zuständigkeitshalber von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau übernommen. Diese verfügte am 18. Juli 2022 die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens. Zur Begründung hielt sie Folgendes fest: [rechtliche Grundlagen Betrug].