Da auf dem Trikot geschützte Markennamen wie «Lotto» und «Motta» vorhanden waren, tätigte die D.________(Polizei) weitere Ermittlungen betreffend den Straftatbestand der Warenfälschung. Es wurde versucht abzuklären, ob es sich beim besagten Trikot um eine Fälschung handelt, und Folgendes unternommen (vgl. S. 2 des Nachtrags der D.________(Polizei) vom 23. Mai 2022): Mittels Swissreg konnte der Vertreter der Marke «Motta» eruiert werden. Dabei handelt es sich um Dr. E.________. Am 7. Dezember 2021 wurde er per Mail angefragt, ob man durch ihn einen Kontakt erhalte, welcher uns bestätigen könnte, ob es sich beim Trikot um eine Fälschung handelt.