3. 3.1 Am 11. September 2021 erstattete der Beschwerdeführer auf der Polizeiwache C.________ (Ort) gegen den Beschuldigten Strafanzeige wegen geringfügigen Betrugs. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, auf der Internetplattform www.tutti.ch ein gefälschtes Fussballtrikot der AC Milan inseriert und ihm alsdann als Originaltrikot für CHF 90.00 verkauft zu haben. Gemäss Berichtsrapport der D.________(Polizei) vom 26. Oktober 2021 schilderte der Beschwerdeführer den Sachverhalt wie folgt (vgl. S. 2 f. des Berichtrapports): Ich habe anfangs Juli im Internet nach einem älteren Fussballtrikot gesucht.