3. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin B.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin C.________ (B-Post) - der Straf- und Zivilklägerin (per B-Post)