Aktenmässig erstellt ist lediglich, dass die Privatklägerschaft – infolge Wiedergutmachung – ihren Strafantrag gegen einen Kollegen des Beschwerdeführers zurückgezogen hat, was schliesslich zur Einstellung der gegen diesen geführten Strafuntersuchung geführt hat (vgl. Akten PEN 20 707, pag. 100). Dafür, dass zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde ebenfalls eine Vereinbarung (inkl. Rückzug des Strafantrags) abgeschlossen worden wäre, bestehen keine Hinweise – im Gegenteil (vgl. Akten PEN 20 707, pag.