Aktenkundig ist weiter, dass der Vater des Beschwerdeführers im Nachgang an den Entscheid vom 18. November 2021, mit welchem infolge Nichterscheinens des Beschwerdeführers an der Hauptverhandlung auf Rückzug der Einsprache geschlossen worden war, mit dem Regionalgericht telefonisch Kontakt gehabt hat. Anlässlich dieses Telefonats soll der Vater angegeben haben, dass sie gedacht hätten, das Verfahren sei infolge einer mit der Privatklägerschaft geschlossenen Vereinbarung eingestellt worden (zum Ganzen: Aktennotiz vom 29. November 2021 [Akten PEN 20 707, pag. 114]).