Allgemein wird vorausgesetzt, dass es in der konkreten Situation unmöglich war, die Frist – resp. vorliegend den Termin – zu wahren oder jemanden damit zu betrauen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1167/2019 vom 16. April 2020 E. 2.4.2 mit Hinweisen). Die Rechtsprechung ist darin begründet, dass die Rechtskraft eines strafrechtlichen Urteils nicht leicht durchbrochen werden darf. Bei der Versäumnis gesetzlicher Fristen sind strengere Anforderungen zu stellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_390/2020 vom 23. Juli 2020 E. 1.3.1 mit weiteren Hinweisen).