Am 30. November 2021 (Poststempel) stellte A.________ ein Wiederherstellungsgesuch und beantragte sinngemäss die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend Termin der Gerichtsverhandlung. Dieses Gesuch wies das Regionalgericht am 17. Dezember 2021 ab, worauf sich A.________ mit Schreiben vom 27. Dezember 2021 (Poststempel) beim Regionalgericht zur Wehr setzte. Auf Nachfrage hin teilte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) dem Regionalgericht am 4. Januar 2022 (Poststempel) mit, dass sein Schreiben vom 27. Dezember 2021 als Beschwerde ans Obergericht des Kantons Bern weitergeleitet werden soll.