Nach Einspracheerhebung hielt die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 13. Oktober 2020 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Nachdem A.________ am 18. November 2021 nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, verfügte das Regionalgericht gleichentags, der Strafbefehl vom 8. September 2020 sei infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen. Am 30. November 2021 (Poststempel) stellte A.______