1. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 8. September 2020 wurde A.________ wegen Sachbeschädigung schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Verbindungsbusse verurteilt. Nach Einspracheerhebung hielt die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 13. Oktober 2020 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens.