Aber auch die verbleibenden knapp 8.5 Stunden bzw. CHF 2'550.00 erscheinen mit Blick auf die Komplexität des Falles, den geringen Aktenumfang sowie den Umstand, dass die sich im Beschwerdeverfahren stellenden Rechts- und Sachverhaltsfragen identisch sind mit denjenigen im Vorverfahren, als zu hoch. Dies gilt insbesondere für den Aufwand von knapp 6 Stunden im Zusammenhang mit Aktenstudium, Rechtsabklärungen und dem Verfassen/Überarbeiten der Stellungnahme. Hingegen wird die Bedeutung der Streitsache als leicht überdurchschnittlich eingestuft.