8 gen, welche im Beschwerdeverfahren entstanden sind und es fehlt der erforderliche Kausalzusammenhang. Damit ist die Kostennote vorab um diese Aufwendungen zu kürzen. Aber auch die verbleibenden knapp 8.5 Stunden bzw. CHF 2'550.00 erscheinen mit Blick auf die Komplexität des Falles, den geringen Aktenumfang sowie den Umstand, dass die sich im Beschwerdeverfahren stellenden Rechts- und Sachverhaltsfragen identisch sind mit denjenigen im Vorverfahren, als zu hoch.