von CHF 12.50 bis CHF 2'500.00. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Aufwand und der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 Kantonales Anwaltsgesetz [KAG]; BSG 168.11). Das von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachte Honorar für das Beschwerdeverfahren ist damit offensichtlich zu hoch. Abgesehen davon enthält die Kostennote Aufwendungen, welche nicht im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren stehen.