Dabei scheint es grundsätzlich plausibel, dass u.a. ein beschriebenes Unwohlsein, innere Unruhe oder auch feststellbare Apathie des Kindes von der Beschuldigten als Warnsignale wahrgenommen wurden. Selbst wenn die Beschuldigte keine besonderen Kenntnisse im Umgang mit Säuglingen haben sollte, verfügt sie als lic. phil. Psychologin SBAP jedenfalls über die Fähigkeit, Verhaltensweisen und geschilderte Situationen aus psychologischer Sicht einzuordnen und auch Aussagen zu beurteilen. Es bestehen keine Hinweise, dass die Beschuldigte davon ausgehen musste, die Aussagen und Wahrnehmungen der Kindsmutter seien erfunden.