Sie konnte sich während sechs Sitzungen ein eigenes Bild der Kindsmutter sowie des Kindes, welches den Sitzungen beigewohnt hatte, machen, weshalb sie auch mit Blick auf ihren beruflichen Hintergrund in der Lage war, die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu beurteilen. Sie nannte in ihrem Bericht auch Umstände einer ungünstigen Beeinflussung des Kindswohls, welche von der Kindsmutter festgestellt worden seien. Dabei scheint es grundsätzlich plausibel, dass u.a. ein beschriebenes Unwohlsein, innere Unruhe oder auch feststellbare Apathie des Kindes von der Beschuldigten als Warnsignale wahrgenommen wurden.