Es handelt sich um einen Bericht und Antrag auf eingehende Prüfung betreffend Vorliegen einer möglichen Verletzung der elterlichen Sorgfaltspflicht aufgrund elterlicher Konflikte bei der Übergabe sowie Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge durch den Beschuldigten. Aus dem Bericht ergibt sich weiter, dass die darin aufgeführten Tatsachen auf eigenen Wahrnehmungen anlässlich der Gespräche im Rahmen der psychologischen Beratung und Begleitung der Ehefrau des Beschwerdeführers sowie einem Aussageprotokoll einer Drittperson im nahestehenden Umfeld der Kindsmutter beruhten.