Dieser Bericht bzw. die Äusserungen darin veranlassten den Beschwerdeführer in der Folge zur Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Verleumdung evtl. übler Nachrede. Konkret geht es um die folgenden Passagen: «Demnach handelt es sich um eine Verletzung der elterlichen Sorgepflicht, welche F.________ in seiner seelischen Entwicklung beeinträchtigt und der gesetzliche Vater nicht gewillt oder in der Lage ist, diesen Umstand zu beheben» und «Aus Sicht der Psychologin besteht aufgrund der wiederholten und als glaubhaft einstufbaren Schilderungen der Kindsmutter eine Verletzung der Sorgepflicht durch den gesetzlichen Vater».