Mit Eingabe der Rechtsvertretung der Ehefrau vom 23. August 2021 wurden im selben Eheschutzverfahren verschiedene Beilagen zu den Akten gegeben, unter anderem ein Bericht vom 18. August 2021 der Beschuldigten, behandelnde Psychologin der Ehefrau des Beschwerdeführers, welcher an die Ehefrau adressiert war und den Titel trägt «Bericht betreffend Verdacht auf Verletzung der elterlichen Sorgepflicht durch den Vater». Dieser Bericht bzw. die Äusserungen darin veranlassten den Beschwerdeführer in der Folge zur Strafanzeige gegen die Beschuldigte wegen Verleumdung evtl. übler Nachrede.