Hintergrund bildete ein Eheschutzverfahren zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau, in dessen Rahmen auch die Kinderbelange des gemeinsamen Sohnes F.________ (geb. 2021) geregelt werden sollten. Mit Eingabe der Rechtsvertretung der Ehefrau vom 23. August 2021 wurden im selben Eheschutzverfahren verschiedene Beilagen zu den Akten gegeben, unter anderem ein Bericht vom 18. August 2021 der Beschuldigten, behandelnde Psychologin der Ehefrau des Beschwerdeführers, welcher an die Ehefrau adressiert war und den Titel trägt «Bericht betreffend Verdacht auf Verletzung der elterlichen Sorgepflicht durch den Vater».