4. Betreffend Sachverhalt, der den Vorwürfen zu Grunde liegt, kann vollumfänglich auf die Einstellungsverfügung verwiesen werden: Mit Schreiben vom 12. November 2021 reichte der Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Verleumdung evtl. übler Nachrede gegen die Beschuldigte ein. Hintergrund bildete ein Eheschutzverfahren zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau, in dessen Rahmen auch die Kinderbelange des gemeinsamen Sohnes F.________ (geb. 2021) geregelt werden sollten.