Er beantragte, die Beschwerde sei gutzuheissen, die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Sache an die Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete am 28. Juli 2022 ein Beschwerdeverfahren. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert 10 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung bei der Kanzlei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern eine Sicherheit von CHF 2'000.00 zu leisten (Art. 383 Abs. 1 StPO).